Liebe Sportfreunde,
eine weitere Ergänzung zur Corona-Schutzverordnung mit Gültigkeit ab dem 11.05.2020, in der es vor allem um die Öffnung von Sporthallen gehen wird, befindet sich bei der Landesregierung NRW in der Erarbeitung. Sie liegt derzeit nicht vor, soll jedoch ggf. noch heute, spätestens aber an diesem Wochenende veröffentlicht werden.
Da derzeit somit noch die Arbeitsgrundlage für weitere Öffnungsschritte in Verbindung mit vorgegebenen Schutzmaßnahmen auf kommunaler Ebene fehlt, wird nunmehr, in Abstimmung zwischen Stadt Greven und Stadtsportverband zunächst wie folgt verfahren:
Städtische Sporthallen:
Die städtischen Sporthallen werden erst dann geöffnet werden, wenn die Vorgaben aus der oben genannten Ergänzung geprüft und umgesetzt worden sind. Dies wird aller Voraussicht nach noch nicht am Montag, den 11.05. sein. Stadt Greven und Stadtsportverband befinden sich hierzu weiterhin in enger Abstimmung, Informationen, wann die städtischen Sporthallen geöffnet werden, ergehen so schnell wie möglich.
Sporthallen in Vereinsbesitz:
Hierzu werden die entsprechenden Vereine gebeten, die angesprochene Ergänzung der Schutzverordnung nach Herausgabe in eigener Zuständigkeit zu prüfen und dann zu entscheiden, ob die enthaltenen Auflagen eingehalten werden können. Sollte dies bereits am 11.05. der Fall sein können, wird es gestattet, die Hallen zu öffnen.
Für alle Bereiche gilt, dass sämtliche Vorgaben für die bereits gestern eingetretenen Erleichterungen sowie die die Auflagen für die Erleichterungen ab dem 11.05.20 strikt einzuhalten sind. Insbesondere sind die Bestimmungen zu den Hygienebereichen streng zu beachten.
Die zu erwartende Ergänzung zur Corona-Schutzverordnung kann nach Erscheinen auf der Internetseite der NRW-Landesregierung eingesehen werden.
Sollten sich für die Vereine weitere Fragen ergeben, bin ich gerne bereit, diese auch am Wochenende zu beantworten.
Mit sportlichem Gruß
Werner Jacobs